Rechtsprechung
OLG Dresden, 04.11.2013 - 14 W 859/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 91; ZPO § 93
Bei einer Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung hat der Zedent auch bei einem sofortigen Anerkenntnis die Kosten der Drittwiderklage zu tragen (mit Anmerkung von Sven Lehmann) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abtretung der Forderung: Kostentragung bei sofortigem Anerkenntnis des Zedenten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Drittwiderklage ab Abtretung der Klageforderung: Wer trägt die Kosten bei sofortigem Anerkenntnis des Zedenten? (IBR 2014, 1317)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 05.08.2013 - 3 O 3363/12
- OLG Dresden, 04.11.2013 - 14 W 859/13
Papierfundstellen
- VersR 2014, 724
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07
Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des …
Auszug aus OLG Dresden, 04.11.2013 - 14 W 859/13
Dabei ist es unerheblich, ob sich der Zedent nach der Abtretung eigener Ansprüche berühmt hat (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2008, V ZR 114/07 Rn. 31). - OLG Celle, 21.09.2009 - 11 W 40/09
Kosten einer isolierten Widerklage gegen den Zedenten der Klageforderung bei …
Auszug aus OLG Dresden, 04.11.2013 - 14 W 859/13
Zum anderen ist dem Anspruchsteller regelmäßig der Weg zu einem sofortigen Anerkenntnis i. S. v. § 93 ZPO abgeschnitten, weil er Anlass zur Klageerhebung geboten hat, indem er sich der Forderung berühmte (…vgl. Zöller a. a. O. Rn. 6 "Feststellungsklage"; OLG Celle, Beschl. v. 21.09.2009, 11 W 40/09 Rn. 7).
- OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14
Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis des im Wege der Drittwiderklage …
Gleiches gilt für die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 4. November 2013 (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 4. November 2013 - 14 W 859/13, zitiert nach juris, Tz. 8). - LG Oldenburg, 25.10.2019 - 3 O 3953/18
- P&R 5 -, Kapitalanlagehaftung, Schadenersatz, Drittwiderklage, Abgrenzung …
Auch die streitige Abtretung vom 28.12.2018 als solche brachte zum Ausdruck, dass die Drittwiderbeklagten davon ausgingen, die jetzt von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche gegen die Beklagte zu haben (vgl. a. OLG Dresden 14 W 859/13 Rn. 7 f.).